Am Freitag wird es ernst. Am 4. März - ab 13 Uhr - wird in Duisburg-Wedau der Abbruch der Regionalliga-Partie zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster verhandelt.
Nach einem Böllerwurf, ein Tatverdächtiger wurde ermittelt, wurde die Partie beim Stand von 1:1 nach etwas über 70 Minuten abgebrochen - auf der Seite der Preußen mussten drei Personen behandelt werden und waren einige Tage arbeitsuntauglich.
Das Sportgericht sammelte im Anschluss alle Akten, sichtete diese und hat nun am 4. März zur Verhandlung geladen.
Duvinage-Lawyers, eine Rechtsanwaltsgesellschaft aus München, kümmert sich um die Belange der Münsterländer. Diese Anwaltskanzlei hatte den SCP auch beim Wolfsburger Wechselfehler im DFB-Pokal vor Gericht vertreten. RWE wollte derweil auf RS-Nachfrage nicht verraten, wer die Essener vor dem Sportgericht rechtlich vertreten wird.
Sollte eine der beiden Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden sein, gäbe es noch die Möglichkeit vor das WDFV-Verbandsgericht zu ziehen.
Klar ist: Das Urteil kann entscheidend in den Aufstiegskampf eingreifen. Bekommt Münster die Punkte am grünen Tisch, wird es wieder richtig eng an der Spitze.